Erstgespräch
Bei einem Erstgesprächstermin verschaffen wir uns einen Überblick: Wie sieht Ihre derzeitige Lebenssituation aus? Welche Erwartungen und Wünsche haben Sie an die Therapie? Gemeinsam besprechen wir Ihre Anliegen und Fragen, und Sie erhalten Informationen über die Rahmenbedingungen und über das für Sie ideale Setting.
Sie sollen die Möglichkeit bekommen, sich einen Eindruck von mir und meiner therapeutischen Arbeitsweise zu verschaffen, um zu entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Um einen Rahmen zu bieten, in dem Sie sich öffnen können, unterliegt das Erstgespräch sowie jede weitere Sitzung der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes. Alles, was Sie teilen, wird also vertraulich behandelt.
Wenn Sie einen Kostenzuschuss der Krankenkasse beantragen möchten, brauchen Sie vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung – Details unter "Rückerstattung".
Setting
In einem ausführlichen Erstgespräch wird mit Ihnen gemeinsam besprochen, welche Art der Therapie für Sie die passende ist.
Mein Angebot umfasst sowohl Gesprächstherapie, bei der man sich gegenüber sitzt, als auch die klassisch individualpsychologisch-analytische Psychotherapie, welche auf der Couch liegend stattfindet.
Abhängig von Ihren Anliegen und Bedürfnissen wird am Anfang gemeinsam die Frequenz der Sitzungen festgelegt, welche einmal oder mehrmals wöchentlich stattfinden.
Speziell am Beginn einer Therapie empfehle ich Termine nicht seltener als einmal pro Woche zu vereinbaren.
Kosten
Erstgespräch (50min): €120,-
Psychotherapie für Erwachsene (50min): €120,-
Psychotherapie für Kinder/Jugendliche (50min): €135,-
Persönlichkeitsentwicklung (50min): €120,-
*Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Kostenzuschuss & steuerliche Absetzbarkeit
Die Krankenkasse leistet einen Kostenzuschuss zur Psychotherapie. Dafür sind zwei Schritte nötig:
- Vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung bei Ihrem Hausarzt/Facharzt. Das Formular dafür: Bestätigung der ärztlichen Untersuchung. Die ausgefüllte Bestätigung reichen Sie gemeinsam mit den Honorarnoten bei Ihrer Kasse ein.
- Die Honorarnoten bei Ihrer Kasse einreichen. Wie das geht und wie hoch der Zuschuss ist: psyonline – Psychotherapie auf Krankenschein.
In den meisten Fällen können psychotherapeutische Leistungen auch in der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung oder Einkommensteuererklärung steuermindernd als "außergewöhnliche Belastung" angegeben werden.
Bei Bestehen einer Privatversicherung klären Sie eine etwaige Kostenübernahme bitte mit Ihrem Versicherungsträger ab.
Psychotherapie mit deutscher Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland versichert sind, kann eine Erstattung möglich sein – gesetzlich wie privat. Wichtig ist, dass Ihre Kasse der Therapie vor Beginn zustimmt. Was gilt, welches Verfahren anerkannt ist und wie Sie vorgehen: → Psychotherapie mit deutscher Krankenversicherung
Absageregelung
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 48 Stunden vorher ab. Die Stunde ist für Sie reserviert – bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird sie verrechnet.