Psychotherapie in Wien mit deutscher Krankenversicherung
Sie leben, studieren oder arbeiten in Wien, sind aber in Deutschland versichert – und fragen sich, ob eine Psychotherapie hier überhaupt bezahlt wird. Die kurze Antwort: Sie kann erstattet werden. Wie viel, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – und davon, dass Sie die Zusage Ihrer Kasse einholen, bevor die Therapie beginnt.
Gesetzlich versichert
Als gesetzlich Versicherte*r können Sie sich in anderen EU-Staaten ambulant behandeln lassen und die Kosten erstattet bekommen. Grundlage ist § 13 Abs. 4 SGB V. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer Therapie in Deutschland – die Kasse prüft vor Beginn einen Antrag, so wie sie es bei einer deutschen Therapeutin täte. Wer erst nachträglich Rechnungen einreicht, riskiert die Ablehnung. Erstattet wird höchstens der Betrag, den die Behandlung in Deutschland als Kassenleistung gekostet hätte – abzüglich eines Verwaltungskostenanteils. Ein Eigenanteil bleibt also in jedem Fall.
Privat versichert
Ob ambulante Psychotherapie im EU-Ausland eingeschlossen ist, regelt Ihr Tarif. Viele private Versicherer verlangen vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage. Klären Sie das bitte, bevor wir starten – ich stelle Ihnen die Angaben zusammen, die Ihre Versicherung dafür braucht: Verfahren, Qualifikation, Honorar, voraussichtlicher Umfang.
Mein Verfahren aus deutscher Sicht
Ich arbeite individualpsychologisch. In Deutschland zählt dieses Verfahren zu den psychoanalytisch begründeten Richtlinienverfahren – der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) und der analytischen Psychotherapie (AP). Das ist für die Erstattung relevant, weil deutsche Kassen nur anerkannte Verfahren übernehmen. Für Sie heißt das: Die Methode selbst ist kein Hindernis.
So gehen Sie am besten vor
Fragen Sie vor dem Erstgespräch schriftlich bei Ihrer Kasse an, ob und in welcher Höhe eine ambulante Psychotherapie in Österreich erstattet wird und welche Unterlagen sie für den Antrag braucht. Nennen Sie dabei das Verfahren (tiefenpsychologisch fundiert / analytisch), die Praxis und das Honorar. Der eigentliche Antrag folgt nach dem Erstgespräch, den ersten probatorischen Sitzungen und einem ärztlichen Konsiliarbericht – die Begründung dafür verfasse ich. Wie wir dabei vorgehen, klären wir gemeinsam. Über die Erstattung entscheidet immer der Kostenträger, nicht die Therapeutin.
Für wen das relevant ist
Studierende, die über die Familienversicherung in Deutschland versichert bleiben. Berufstätige, die von ihrem deutschen Arbeitgeber nach Wien entsandt sind. Menschen, die den Wohnsitz gewechselt, die Versicherung aber behalten haben.
Alle Informationen zu Ablauf, Setting und Honorar finden Sie unter → Ablauf & Kosten.